Prüfen Sie mit uns, ob die NIS2 Richtlinie Sie betrifft & werden Sie "NIS2 Ready"
Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie von NIS2 betroffen sind und finden gemeinsam mit Ihnen den richtigen Cybersecurity-Anbieter durch unseren unabhängigen Vergleich.
Seit dem 16.01.2023 ist die NIS2 Richtlinie auf europäischer Basis in Kraft getreten, welche verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten einführt.
Sie legt Mindestanforderungen an die Cybersicherheit fest und soll dazu beitragen, das Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberangriffen zu stärken. Bis Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Ob das Datum für die Umsetzung der NIS 2 in NIS2 UmsuCG gehalten werden kann, ist fraglich. Dennoch sollten Unternehmen die Mindestanforderungen gemäß Art. 21 der NIS2 zeitnah umsetzen.
In Deutschland sind vermutlich 30.000 Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen, was neue Pflichten mit sich bringt.
Wie wir Sie unterstützen
Werden Sie mit uns "NIS2 Ready"
Schritt
NIS2 Check
Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2 Richtlinie fällt oder nicht.
Schritt
Gap Analyse & Diagnostik
Wir analysieren Ihre Cybersicherheitsinfrastruktur, vergleichen sie mit den NIS2-Richtlinien, helfen Ihnen bei der Planung der notwendigen Maßnahmen und erstellen einen Zeitplan für die Implementierung.
Schritt
Ausschreibungs- & Implementierungs Support
Für die Implementierung der Maßnamhen begleiten wir Sie bei der Ausschreibung und Umsetzung der richtigen Cybersecurity-Maßnahmen.
Waren Sie bisher schon ein Betreiber einer kritischen Infrastruktur (KRITIS)?
Wenn Ihr Unternehmen bereits als KRITIS nach BSIG eingestuft ist, wird es automatisch von NIS2 betroffen sein, da diese als eigene Kategorie in der Richtlinie definiert sind.
Frage Nr. 2
Gehören Sie zu den betroffenen Sektoren?
Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. €, die in einen der betroffenen Sektoren fallen, sind von NIS2 betroffen. Dies schließt sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen ein.
Frage Nr. 3
Erfüllt Ihr Unternehmen die definierten Schwellenwerte für die Unternehmensgröße und zählt es als Sektor mit hoher Kritikalität gemäß Anhang I oder als kritischer Sektor gemäß Anhang II?
Frage Nr. 4
Gehören Sie zu den Sonderfällen?
Einige spezielle Fälle von besonders wichtigen Einrichtungen, wie qualifizierte Vertrauensdienste, TLD-Registries und DNS-Dienste, sind unabhängig von ihrer Größe von der NIS2-Richtlinie betroffen.