NIS2 Richtlinie

Prüfen Sie mit uns, ob die NIS2 Richtlinie Sie betrifft & werden Sie "NIS2 Ready"

Wir helfen Ihnen herauszufinden, ob Sie von NIS2 betroffen sind und finden gemeinsam mit Ihnen den richtigen Cybersecurity-Anbieter durch unseren unabhängigen Vergleich.

Alles Wissenswerte zur NIS2 Richtlinie

Seit dem 16.01.2023 ist die NIS2 Richtlinie auf europäischer Basis in Kraft getreten, welche verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten einführt.

Sie legt Mindestanforderungen an die Cybersicherheit fest und soll dazu beitragen, das Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberangriffen zu stärken. Bis Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Ob das Datum für die Umsetzung der NIS 2 in NIS2 UmsuCG gehalten werden kann, ist fraglich. Dennoch sollten Unternehmen die Mindestanforderungen gemäß Art. 21 der NIS2 zeitnah umsetzen.

In Deutschland sind vermutlich 30.000 Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen, was neue Pflichten mit sich bringt.

Wie wir Sie unterstützen

Werden Sie mit uns "NIS2 Ready"

Schritt

NIS2 Check

Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2 Richtlinie fällt oder nicht.

Schritt

Gap Analyse & Diagnostik

Wir analysieren Ihre Cybersicherheitsinfrastruktur, vergleichen sie mit den NIS2-Richtlinien, helfen Ihnen bei der Planung der notwendigen Maßnahmen und erstellen einen Zeitplan für die Implementierung.

Schritt

Ausschreibungs- & Implementierungs Support

Für die Implementierung der Maßnamhen begleiten wir Sie bei der Ausschreibung und Umsetzung der richtigen Cybersecurity-Maßnahmen.

Unsicher, ob Sie von NIS2 betroffen sind?

NIS2 Check durchführen

Übersicht der betroffenen Sektoren

Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I)

Energie

Gesundheitswesen

Verkehr

Banken und Finanzwesen

Trinkwasser

Abwasser

Digitale Infrastruktur

Raumfahrt

Öffentliche Verwaltung

Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)

Sonstige kritische Sektoren (Anhang II)

Post und Kurierdienste

Abfallwirtschaft

Chemische Produkte

Lebensmittel

Verarbeitende/Herstellende Industrie

Digitale Dienste

Forschung

NIS2 Check durchführen

Sind Sie von NIS2 betroffen?

Frage Nr. 1

Waren Sie bisher schon ein Betreiber einer kritischen Infrastruktur (KRITIS)?

Wenn Ihr Unternehmen bereits als KRITIS nach BSIG eingestuft ist, wird es automatisch von NIS2 betroffen sein, da diese als eigene Kategorie in der Richtlinie definiert sind.

Frage Nr. 2

Gehören Sie zu den betroffenen Sektoren?

Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. €, die in einen der betroffenen Sektoren fallen, sind von NIS2 betroffen. Dies schließt sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen ein.

Frage Nr. 3

Erfüllt Ihr Unternehmen die definierten Schwellenwerte für die Unternehmensgröße und zählt es als Sektor mit hoher Kritikalität gemäß Anhang I oder als kritischer Sektor gemäß Anhang II?

Frage Nr. 4

Gehören Sie zu den Sonderfällen?

Einige spezielle Fälle von besonders wichtigen Einrichtungen, wie qualifizierte Vertrauensdienste, TLD-Registries und DNS-Dienste, sind unabhängig von ihrer Größe von der NIS2-Richtlinie betroffen.

Wertvolle Erkentnisse aus der Praxis

Alles über die NIS2 Richtlinie mit Rebecca Hundschell

NIS2 Richtlinie - Alles was Sie als CISO wissen müssen

In unserem CyberInsights Magazin sprechen wir mit 6 Cybersecurity Spezialisten über NIS2 und analysieren von Grund auf, was für Sie wichtig ist.

Ihre Expertin für den NIS2 Check

Rebecca Hundschell
Senior Cyber Solution Manager

+49 (0)711 811-91494
rebecca-marie.hundschell@de.bosch.com

Rebecca Hundschell CyberCompare

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